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Ab dem Jahr 2021 erheben alle Orte und Ortsteile im Amtsgebiet Mecklenburgische Kleinseenplatte Kurabgaben. Diese Einnahmen helfen den Orten und Gemeinden anteilig Kosten für touristische Infrastruktur, die auch durch Einwohner der Region genutzt wird, zu decken. Touristische Abgaben werden in vielen Orten der Mecklenburgischen Seenplatte erhoben: Egal ob in Rechlin, der Feldberger Seenlandschaft, Waren (Müritz), Röbel, Göhren-Lebbin, Plau am See, Zislow …. – das System der Kur- und Fremdenverkehrsabgaben ist weit verbreitet und auch über unseren Landkreis hinweg normale Praxis seit vielen Jahren.

Konkreten Einblick in die entsprechenden Satzungen erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte im Bereich "Ortsrecht und Satzungen".

Zur technischen Unterstützung bei der Ausstellung von Meldescheinen und Kurkarten stellt das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte den Vermietern ein entsprechendes Programm der AVS GmbH zur Verfügung. Vermieter können sich darin auf https://meldeschein.avs.de/mecklenburgische-kleinseenplatte/ einloggen. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, melden Sie sich bitte in den Touristinformationen Mirow oder Wesenberg.

Eine Anleitung zur Verwendung des AVS-Systems finden Sie in dem Dokument "Vermieterschulung". Wenn es Ihnen nicht möglich ist EDV-basiert Meldescheine und Kurkarten auszustellen, so erhalten Sie kostenfrei kombinierte Meldescheine/Kurkarten, die händisch ausgefüllt werden können. Einen Einblick darin erhalten Sie in dem Dokument "Händisches Ausfüllen des Meldescheines/der Kurkarte".

Im einem Schulungsvideo wird Ihnen gezeigt, wie Sie im AVS-System einen Meldeschein anlegen, ändern und Stornieren sowie die Kurkarten ausdrucken und digital versenden können.

Eine schriftliche Anleitung zum Versand der digitalen Gästekarte steht außerdem zum Download zur Verfügung. Für die häufigsten Fragen haben wir die Antworten in einem weiteren Dokument zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie als Vermieter keine Möglichkeit haben, den Gast beim Urlaubsantritt persönlich zu begrüßen, so können Sie zusammen mit der digitalen Gästekarte dem Gast einen Meldeschein aus dem AVS-System zukommen lassen. Den kann der Gast ausfüllen, ausdrucken und bei der Abreise in der Unterkunft für Sie hinterlegen. Damit kommen Sie dann auch Ihren Verpflichtungen nach dem Bundesmeldegesetz nach, wenn Sie keinen Gastkontakt haben. Zur Freischaltung dieser Funktion wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen in den Touristinformationen Mirow oder Wesenberg.

Um wertvolle Zeit beim Check-In zu sparen ist es möglich, dem Gast aus dem AVS-System vor Anreise eine E-Mail mit einem link zum "Pre-Check-In" zukommen zu lassen.
Dann hat der Gast die Möglichkeit von Zuhause aus alle melderelevanten Daten nach dem Bundesmeldegesetz selbst zu erfassen. Diese werden dann automatisch in das AVS-System übertragen und der Quartiergeber kann zur Anreise den unterschriftsbereiten Meldeschein und die Kurkarten bereits ausdrucken (oder digital versenden). Wie genau das funktioniert, können Sie gern in diesem Dokument nachlesen oder sich in einem Video anschauen.
Zur Nutzung dieser Möglichkeiten, welche den Quartiergebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen in den Touristinformationen Mirow oder Wesenberg.

Alle Vermieter der Orte und Ortsteile im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte werden gebeten ihrer satzungsgemäßen Pflicht nachzukommen und den "Stammdaten-Fragebogen für Vermieter" vollständig auszufüllen sowie entweder im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte oder in den Touristinformationen Mirow oder Wesenberg zeitnah einzureichen.


Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Sinne einer zukunftsfähigen Gestaltung unserer Orte und Gemeinden in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte.