Der Erwerb einer Angelkarte ist nur mit einem gültigen Fischereischein / Touristenfischereischein möglich!
Erwachsene | ||
Tageskarte | 24 h gültig | 13,00 € |
48-Stundenkarte | 25,00 € | |
Wochenkarte | 7 volle Tage | 38,00 € |
Monatskarte | 28 volle Tage | 55,00 € |
Jugendliche | ||
Jugendtageskarte | 24 h gültig | 6,50 € |
48-Stundenkarte | 12,50 € | |
Jugendwochenkarte | 7 volle Tage | 19,00 € |
Jugendmonatskarte | 28 volle Tage | 27,50 € |
Achtung, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt Fischereischeinpflicht!!
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (ohne Fischereischein)
Einschränkungen: ausschließlich eine Friedfischroute, ohne Nachtangeln
- Kindertageskarte 24 - Stunden 2,00 €
- Kinderangelkarte 48 - Stunden 4,00 €
- Kinderwochenkarte 7 volle Tage 7,00 €
- Kindermonatskarte 28 volle Tage 16,00 €
Allgemeine Bedingungen:
Nur die vollständig ausgefüllte Angelkarte ist gültig. Die Angelkarte ist nur mit Fischereischein gültig. Gesetzliche Bestimmungen sind generell einzuhalten. Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler und darf bei Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden. Nachtangeln ist erlaubt. Die Angeln sind ständig zu beaufsichtigen. Das Wasserfahrzeug ist zu verankern, Schlepp- und Driftangeln ist verboten! Von Fischereigeräten ist ein Abstand von 50 m, von Schleusen und Stromwehren 100 m einzuhalten. Fischschonbezirke sowie der Schilfgürtel und Seerosenfelder dürfen nicht befahren und beangelt werden! Als Schonzeiten gelten die gesetzlich festgelegten Bestimmungen.
Zusätzliches Angelverbot:
für Zander vom 15. 03. bis 15. 06. des Jahres
Pro Fangtag dürfen zusammen nicht mehr als drei Fische der Arten Hecht, Zander, Aal oder Karpfen gefangen und mitgenomen werden.
Mindestmaße:
Wels 90 cm
Aal 50 cm
Hecht 55 cm
Zander 55 cm
Karpfen 50 cm
Schleie 25 cm
Höchstmaße:
Zander 75 cm
Hecht 85 cm
Plötzen und Bleie haben keine Mindestmaße
Verstößt der Inhaber gegen die gesetzlichen Bestimmmungen sowie gegen die vorgenannten Bedingungen, kann die Angelkarte entschädigungslos eingezogen werden, unbeschadet der weiteren Rechtsverfolgung!