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Die Mecklenburgische Seenplatte ist auch für Angler ein Paradies. Der Gesetzgeber in Mecklenburg Vorpommern hat eine Grundlage geschaffen, durch die jeder Gast in den Genuss eines Angelvergnügens kommen kann. Der so genannte "Touristenfischereischein" ist eine zeitlich begrenzte Angelerlaubnis, die Sie als Gast in vielen Touristinformationen erwerben können. Eine Prüfung wie die beim Bundesfischereischein ist hier nicht nötig.

Und hier sind die Fakten:

  • Gültigkeit 28 aufeinanderfolgende Tage
  • Kosten 24,- Euro (Erstausstellung)
  • erhältlich in den Touristinformationen Mirow und Wesenberg
  • Sie erhalten zum Touristenfischereischein die Fischereiabgabemarke und ein Begleitheft mit vielen Hinweisen und Regeln
  • außerdem kann im Kalenderjahr unter Vorlage der Erstausstellung mehrfach eine Verlängerung des Touristenfischereischeins beantragt werden (hierfür gibt es keine Fischereiabgabemarke und kein Begleitheft)
  • auch hier eine Gültigkeit von 28 aufeinanderfolgenden Tagen
  • Kosten 13,- Euro
  • Zusendung per Post (Versand Inland 3,00 € / International 5,00 €)

Und so funktioniert es:
Antrag ausfüllen: Den Antrag finden Sie direkt auf dieser Seite (siehe unten). Beidseitige Kopie des Personalausweises oder/und Vorlage des gültigen Personalausweises in der Touristinformation. Gerne senden wir Ihnen den Touristenfischereischein per Post zu, wenn Sie uns die dafür anfallenden Gebühren 27,00 €/ Inland oder International 29,00 € (Touristenfischereischein + Versand) auf unser Konto überweisen  (zzgl. evtl. anfallenden Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland).

Postalisch oder per E-Mail

Anschrift: Touristinformation Wesenberg, Burg 1, 17255 Wesenberg 

E-Mail:     info@klein-seenplatte.de

Unsere Bankverbindung:
Empfänger:                                      Meckl. Kleinseenplatte Touristik GmbH
IBAN:                                                DE10 1203 0000 1005 3379 26
BIC:                                                   BYLADEM1001

PDF-Dokument "Antrag auf einen Touristenfischereischein"

Und dann?

Der Touristenfischereischein berechtigt Sie nur in Zusammenhang mit der jeweiligen Angelkarte der Gewässer (s. Revierkarte)  zum Angeln. 

 

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